Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
Wer ins Ausland reist, der möchte auch im Krankheitsfall optimal versorgt sein. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte wird man in ganz Europa behandelt. Die deutsche Krankenkasse übernimmt dabei die Kosten. Wir informieren Sie hier über die genauen Details zur Karte.
Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) genau?
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) können gesetzlich Versicherte europaweit medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Außerdem werden die Kosten notwendiger Medikamente, die man in der Apotheke erwirbt, übernommen. Die EHIC ersetzt den Auslandskrankenschein. Die Abkürzung steht dabei für „European Health Insurance Card“.
Wo genau gilt die Karte?
Die Karte gilt in allen Ländern der Europäischen Union und in der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Kroatien. In Mazedonien, Serbien und Montenegro gilt die Karte nur für Notfallleistungen.
Wie beantrage ich die Karte?
In Deutschland gesetzlich Versicherte müssen die Europäische Krankenversicherungskarte nicht extra beantragen. Sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt. Da in Deutschland seit Januar 2015 die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild die bisherige Versichertenkarte ersetzt hat, besitzt jeder in Deutschland Krankenversicherte, der die elektronische Gesundheitskarte hat, auch eine Europäische Krankenversicherungskarte.
Welche Daten sind auf der Karte gespeichert?
Auf der Karte werden die persönlichen Daten des Versicherten gespeichert. Es handelt sich dabei um folgende Angaben: Familienname und Vornamen des Karteninhabers, Geburtsdatum, als persönliche Kennnummer die ersten zehn Stellen der Versichertennummer, eine Kennnummer der Krankenkasse,eine Kennnummer der Karte, die Gültigkeitsdauer der Karte (Ablaufdatum). Des weiteren befinden sich ein Unterschriftenfeld für die Unterschrift des Karteninhabers sowie das EU-Logo und das Kürzel des Kartenausgabestaates (beispielsweise DE für Deutschland) auf der Karte.
Wie funktioniert der Einsatz der Karte?
Wer sich im europäischen Ausland medizinisch behandeln lassen möchte, der muss lediglich die Karte beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen. Auch wenn Versicherte eine bestehende Krankheit weiter behandeln lassen müssen oder wenn sie chronisch krank sind und regelmäßig medizinische Betreuung benötigen gilt die Karte. Der Leistungsumfang und die Leistungsdauer richtet sich allerdings nach den Rechtsvorschriften des Urlaubslandes – ganz so als wäre man im jeweiligen Land versichert.
Wie wird die Behandlung abgerechnet?
Der Arzt rechnet die Behandlung mit der ausländischen Krankenkasse ab und diese dann mit der deutschen Krankenkasse des Versicherten. In einigen Ländern, zum Beispiel in Belgien, Luxemburg, Island, Finnland, Frankreich, müssen die Kosten für die Behandlung direkt entrichtet werden. In diesem Fall sollte man sich eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen, in der alle Behandlungen und Maßnahmen die vorgenommen wurden aufgelistet sind. Man kann das Geld noch im Urlaubsland erstattet bekommen, wenn man die Rechnung zusammen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte bei der ausländischen Krankenkasse einreicht. Ansonsten ermittelt die deutsche Krankenkasse den Erstattungsbetrag nach der Reise. Es werden nur Kosten für Behandlungen übernommen, die medizinisch notwendig sind und nicht bis zur Rückkehr ins Heimatland aufgeschoben werden können. Wer plant, sich im Ausland behandeln zu lassen, der muss eine etwaige Kostenübernahme vorher mit seiner Krankenkasse abklären. Auch die Kosten für einen Rücktransport im Falle eines Unfalls werden nicht übernommen. Für solche Fälle eignet sich eine Auslandskrankenversicherung.